Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: gesetzlich normierter Anspruch: Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: gesetzlich normierter Anspruch: Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Saunaliebhaberin Susi (S) möchte in ihrem Garten eine eigene Schwitzhütte errichten. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde (B) die Erteilung der notwendigen Baugenehmigung. B lehnt den Antrag ab. S ist der Meinung, dass sie einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat.
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Einordnung des Falls
Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: gesetzlich normierter Anspruch: Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S erhebt die Verpflichtungsklage. Sie ist klagebefugt, wenn sie die Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung geltend macht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung besteht, wenn S die Möglichkeit geltend macht, einen Anspruch auf Erlass der Baugenehmigung zu haben.
Ja, in der Tat!
3. Der Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung ergibt sich aus Art. 14 Abs. 1 GG.
Nein!
4. Es ist nicht ausgeschlossen, dass S einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung nach der landesrechtlichen Bauordnung hat. Sie ist klagebefugt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
7.9.2023, 11:06:32
In BaWü folgt der Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung aus § 58 I 1 LBO BW.
Lara
13.12.2023, 12:24:30
In RLP aus § 70 I 1 LBauO
Nils
9.4.2024, 22:09:06
In Hamburg aus § 72 Abs. 1 HBauO.