Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB
Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prokurist P vertritt die XYZ-AG beim Erwerb eines Grundstücks von V zum Preis von €800.000. €500.000 bezahlt er aus dem Barvermögen des Unternehmens. Über die restlichen €300.000 nimmt P bei der Bank B ein Darlehen auf, zu dessen Sicherung er eine Grundschuld am neu erworbenen Grundstück zugunsten B bestellt.
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Einordnung des Falls
Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P hat die XYZ-AG bei Kaufvertrag und Auflassung mit V (§§ 873, 925 BGB) wirksam vertreten (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat die XYZ-AG beim Abschluss des Darlehensvertrags mit B (§ 488 BGB) wirksam vertreten (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. P hat die XYZ-AG bei der Bestellung der Grundschuld (§§ 873, 1191 ff. BGB) zugunsten B wirksam vertreten (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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