Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel
Entstehung: Dingliche Einigung, § 873 BGB
Entstehung: Dingliche Einigung, § 873 BGB
19. März 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K möchte von V für €50.000 ein luxuriöses Gartenhaus kaufen. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung möchte sich V von K eine Hypothek an Ks Grundstück bestellen lassen. K erklärt sich damit einverstanden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entstehung: Dingliche Einigung, § 873 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 1113 BGB normiert, dass eine Einigung der Parteien erforderlich ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Einigung über die Bestellung der Hypothek ist ein schuldrechtlicher Vertrag.
Nein!
3. Neben der Bestellung der Hypothek besteht noch ein vorgelagertes Verpflichtungsgeschäft.
Genau, so ist das!
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