Öffentliches Recht

Europarecht

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Offene Diskriminierung“)

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Offene Diskriminierung“)

15. August 2025

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Die geschichtsbegeisterte Französin F eröffnet in Rom einen Sicherheitsagentur und meldet sich auf eine Ausschreibung das Kolosseum zu bewachen. Da nach italienischem Recht nur italienische Sicherheitseinrichtungen Sicherheitsdienste ausüben dürfen, erhält F eine Absage.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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