Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff (planmäßig)
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff (planmäßig)
9. Dezember 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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