Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Missbrauch der Prokura, §§ 49 f. HGB, §§ 138 Abs. 1, 242 BGB
Missbrauch der Prokura, §§ 49 f. HGB, §§ 138 Abs. 1, 242 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmer P ist Prokurist des Autohauses Fast Cars OHG. Geschäftsführerin G weist P an, den zum Verkauf stehenden fabrikneuen Rolls Royce Phantom nicht unter dem Marktwert von €500.000 zu verkaufen. P bietet seiner Freundin F das Auto zum Schnäppchenpreis von €5.000 an. F wundert sich noch über den guten Preis und schlägt ein.
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Einordnung des Falls
Missbrauch der Prokura, §§ 49 f. HGB, §§ 138 Abs. 1, 242 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G’s Weisung an P stellt eine außenwirksame Beschränkung seiner Prokura dar (§ 50 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. An G’s Weisung, den Rolls Royce nicht unter €500.000 zu verkaufen, ist P im Innenverhältnis gebunden.
Ja, in der Tat!
3. Ein Vertrag, bei dessen Abschluss der Prokurist seine Befugnisse im Innenverhältnis überschritten hat, ist unwirksam.
Nein!
4. Der Kaufvertrag zwischen der Fast Cars OHG und F (§ 433 BGB) ist wegen Kollusion nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. F kann sich auf die Vertretungsmacht des P nicht berufen, da ein evidenter Missbrauch der Prokura vorliegt (§ 242 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
SimonRe1995
17.12.2023, 12:53:48
Könnte man auch auf § 54 Abs. 3 HGB analog abstellen?
Dogu
8.3.2024, 08:51:12
Muss es sich wirklich um grobe Fahrlässigkeit handeln, damit Evidenz bejaht werden kann oder reicht auch "normale" Fahrlässigkeit im Sinne eines Kennenmüssen nach § 122 II BGB? Ich habe das in der Literatur meiner Erinnerung nach auch schon anders gelesen.
Steinfan
1.5.2024, 21:54:42
Meines Wissens wird in diesem Zusammenhang zusätzlich erwartet, dass man kurz klärt, dass die Grundsätze zum
Missbrauch der Vertretungsmachttrotz § 50 I HGB Anwendung finden; es liegt keine Umgehung der Norm vor.