Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Erlöschen der Prokura, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
Erlöschen der Prokura, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
29. August 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (21.354 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH löst Probleme mit Alkohol. Nachdem er häufig betrunken zur Arbeit kommt, kündigt Geschäftsführer G den Arbeitsvertrag mit P wirksam fristlos. Um G eins auszuwischen, schließt P im Namen der GmbH einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab.
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