Erlöschen der Prokura, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH löst Probleme mit Alkohol. Nachdem er häufig betrunken zur Arbeit kommt, kündigt Geschäftsführer G den Arbeitsvertrag mit P wirksam fristlos. Um G eins auszuwischen, schließt P im Namen der GmbH einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab.
Einordnung des Falls
Erlöschen der Prokura, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Prokura und das zugrundeliegende Rechtsverhältnis sind in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich voneinander abhängig.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Ps Prokura lag ein Arbeitsvertrag zwischen P und der Schnell Autovermietung GmbH zugrunde (§ 611a BGB).
Ja!
3. Durch die Beendigung des Arbeitsvertrages erlischt auch Ps Prokura (§ 168 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. Auch wenn die Schnell Autovermietung GmbH die Prokura gelöscht hat, muss sie Ps auf Kauf des Ferraris gerichtete Erklärung für und gegen sich gelten lassen (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Das Erlöschen der Prokura wird erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (§ 53 Abs. 2 HGB).
Nein!
Fundstellen
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Con
1.4.2022, 16:36:08
Hi, welche Stelle des SV verrät, dass das Erlöschen der Prokura in das Handelsregister eingetragen wurde? Sollte man dies nicht einfach vermuten dürfen, bestünde doch ein zurechenbarer Rechtsschein? Schon mal Danke im Voraus!
![Tigerwitsch](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_2840.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Tigerwitsch
1.4.2022, 16:50:53
Ich verstehe es so, dass die letzte These unterstellt, dass das Erlöschen der Prokura eingetragen ist. Bei einer Eintragung kommt es zu keinem Rechtsschein nach § 164 I BGB. Die Eintragung selbst wirkt - egal ob tatsächlich vorhanden oder nicht - „nur“ deklaratorisch, vgl. § 53 HGB.
Con
1.4.2022, 17:01:28
Danke!
Prokurist
21.11.2022, 22:53:59
Das Erlöschen steht nicht im SV, sondern in der letzten Fragestellung. Ich hatte das zunächst auch überlesen…
![CR7](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__dywyyccdlqqvmidbwslki.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
CR7
10.7.2023, 17:59:27
 Wie spielt ihr § 15 Abs. 1 HGB mit rein?
![Lord Denning](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ohiwwmjemjpqrdbjjkrph.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lord Denning
26.6.2024, 10:11:39
Ließe sich die Vollmacht (nicht bezogen auf Prokura) grundsätzlich auch außenwirksam beschränken? Normalerweise ist der Vertreter doch grundsätzlich nur im Innenverhältnis gebunden. Mich macht aber die Formulierung „im Rahmen“ bei näherer Betrachtung stutzig. Vielen Dank schon mal im Voraus