Einstieg
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieterin M zahlt seit fünf Monaten die Miete (pro Monat €500) nicht mehr und hat auch sonst kein Geld. In der Mietwohnung hat sie aber ihren sehr teuren Jura-Kaffeevollautomaten im Wert von €3500 stehen. Vermieter V will, dass die Schulden beglichen werden.
Einordnung des Falls
Einstieg
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat an dem Kaffeevollautomaten ein Vermieterpfandrecht.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. V kann den Kaffeevollautomaten versteigern lassen und sich so befriedigen.
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Ja!
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Vojtech
1.6.2022, 14:43:08
Müsste dem Verkauf nicht noch eine Androhung gegenüber M gemäß § 1234 I 1 BGB vorausgehen? Eine solche dürfte zwar angesichts der Zahlungsunfähigkeit der M untunlich sein, dennoch würde ich darauf hinweisen ✌🏼

Nora Mommsen
13.6.2022, 15:46:51
Hallo Vojtech, danke für den Hinweis. Wir haben deine Anmerkung in einer Vertiefung aufgenommen. Viele Grüße, Nora für das Jurafuchs-Team.

Pilea
21.4.2023, 10:46:55
Ist der Herausgabeanspruch aus §§ 1231 I 1, 562 ff., 1257 ein relativer, nur gegen den Mieter wirkender Anpruch, oder ein absoluter, der auch gegen weitere Besitzer der Sache eingesetzt werden kann?

CR7
11.8.2023, 09:23:22
Das VMPFR gilt über den Verweis über § 578 II S. 1, I BGB auch für Geschäftsräume (insoweit fehlt hier § 578 II S. 1 BGB im Maßstab)
evanici
3.9.2023, 23:50:07
Aber hier handelt es sich doch um ein Mietverhältnis über Wohnraum, insoweit ist der Verweis doch eigentlich hinfällig?