4,8(9.425 mal geöffnet in Jurafuchs)
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Cartesio")
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („National Grid Indus")
Die Gesellschaft niederländischen Rechts N verlegte ihren Verwaltungssitz nach Estland. Die Niederlande folgen der Gründungstheorie. N behielt trotz Wegzug daher die Rechtspersönlichkeit. Niederländisches Recht sieht im Fall der Sitzverlegung aber die Besteuerung stiller Reserven vor.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Sevic")
Die in Deutschland ansässige A-Gesellschaft verschmilzt mit der in Luxemburg ansässigen E-Gesellschaft. Die neue Ä-Gesellschaft soll in Deutschland sitzen. Der Eintragungsantrag wird vom Handelsregister abgelehnt. Für eine Verschmelzung müssten beide Gesellschaften im Inland sitzen.