Jurafuchs

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Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („National Grid Indus")

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21. Juni 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die Gesellschaft niederländischen Rechts N verlegte ihren Verwaltungssitz nach Estland. Die Niederlande folgen der Gründungstheorie. N behielt trotz Wegzug daher die Rechtspersönlichkeit. Niederländisches Recht sieht im Fall der Sitzverlegung aber die Besteuerung stiller Reserven vor.

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