Öffentliches Recht

Europarecht

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Sevic")

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Sevic")

18. August 2025

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Die in Deutschland ansässige A-Gesellschaft verschmilzt mit der in Luxemburg ansässigen E-Gesellschaft. Die neue Ä-Gesellschaft soll in Deutschland sitzen. Der Eintragungsantrag wird vom Handelsregister abgelehnt. Für eine Verschmelzung müssten beide Gesellschaften im Inland sitzen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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