Jurafuchs

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Ermessensfehlgebrauch (Fall 2: Abwägungsdefizit)

einfach
schwer
19. Juni 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Hs Haus steht im Widerspruch zum Öffentlichen Baurecht. H erklärt der Behörde B wahrheitsgemäß, dass er den Zustand zeitnah beheben könne und dieser kein Sicherheitsrisiko für andere Grundstücke bedeute. Zudem stünde sein Haus schon über 15 Jahre. B erlässt eine Abrissverfügung, ohne sich mit Hs Argumenten zu beschäftigen.

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