Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessensfehlgebrauch (Fall 2: Abwägungsdefizit)
Ermessensfehlgebrauch (Fall 2: Abwägungsdefizit)
21. August 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (11.469 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hs Haus steht im Widerspruch zum Öffentlichen Baurecht. H erklärt der Behörde B wahrheitsgemäß, dass er den Zustand zeitnah beheben könne und dieser kein Sicherheitsrisiko für andere Grundstücke bedeute. Zudem stünde sein Haus schon über 15 Jahre. B erlässt eine Abrissverfügung, ohne sich mit Hs Argumenten zu beschäftigen.
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