Fall: Gesellschaften
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Deutsche Skilehrerin K gründet die Gesellschaft S, über die sie auch Skikurse in Südtirol anbietet. Die Gesellschaft hat ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptniederlassung in München.
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Einordnung des Falls
Fall: Gesellschaften
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dem Wortlaut von Art. 56 AEUV ist der persönliche Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit auf natürliche Personen beschränkt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dennoch können sich auch Gesellschaften auf die Dienstleistungsfreiheit berufen.
Ja!
3. Die Gesellschaft S weist einen hinreichenden Unionsbezug auf.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.