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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Familienangehörige als Begünstigte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Grundfall: Mitgliedstaaten
Deliverydriver für Lebensmittelkäufe aus Polen bieten ihre Dienste vermehrt auch in Deutschland an. Die IHK Ostbrandenburg beschließt, dass sie dafür in Zukunft eine besondere Genehmigung benötigen. D ist selbstständige Deliverydriverin aus Rzepin und beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.
Fall zur Bereichsausnahme nach Art. 62 i.V.m. Art. 51 Abs. 1 AEUV
Niederländerin K ist als Übersetzerin immer zeitweise und auf Basis von Werkverträgen im gesamten Unionsgebiet tätig. Nun möchte sie vor dem Kammergericht Berlin als Gerichtsübersetzerin tätig werden. Eine deutsche Regelung sieht jedoch vor, dass nur deutsche Staatsbürger als Gerichtsübersetzer tätig werden dürfen.