Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
sachliche Zuständigkeit Landgericht, obwohl Widerklage geringer
sachliche Zuständigkeit Landgericht, obwohl Widerklage geringer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erhebt Klage gegen B auf Zahlung von €6.000 beim Landgericht. B begehrt widerklagend die Zahlung von €2.000.
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Einordnung des Falls
sachliche Zuständigkeit Landgericht, obwohl Widerklage geringer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ab einem Streitwert von über €5.000 sind die Landgerichte sachlich zuständig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Landgerichte sind für die Klage sachlich zuständig.
Genau, so ist das!
3. Für die Widerklage der B sind die Amtsgerichte sachlich zuständig.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Peter
20.2.2024, 16:17:48
Hier könnte man noch den § 5 Hs. 2 ZPO (+ Kommentarstelle T/P § 5 Rn. 5) ergänzen, der für die Maßgeblichkeit des höheren Antrags Grundlage ist :-)