Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
§ 1179a Abs. 2 BGB: Besonderheit beim vorläufigen Eigentümerrecht nach § 1163 Abs. 1 S. 1 BGB
§ 1179a Abs. 2 BGB: Besonderheit beim vorläufigen Eigentümerrecht nach § 1163 Abs. 1 S. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S möchte bei ihrer Bank (B) einen Kredit in Höhe von €50.000 aufnehmen. S bestellt zugunsten der B eine Briefhypothek. Die Vertragsverhandlungen dauern an. In der Zwischenzeit lässt sich S von W ein Gartenhaus bauen. Zur Absicherung der Werklohnforderung wird W eine Hypothek gewährt.
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Einordnung des Falls
§ 1179a Abs. 2 BGB: Besonderheit beim vorläufigen Eigentümerrecht nach § 1163 Abs. 1 S. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es besteht eine Hypothek zugunsten der B.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Eigentümergrundschuld des S steht im Rangverhältnis innerhalb des Grundbuchs höher als die zugunsten des W bestellte Hypothek.
Genau, so ist das!
3. Kann W noch während der Vertragsverhandlungen zwischen S und B beantragen, dass die Eigentümergrundschuld aus dem Grundbuch gelöscht wird (§ 1179a BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
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