Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S einigt sich mit G über die Aufnahme eines Kredits und bestellt G eine Briefhypothek. G wird insolvent, ehe sie das Darlehen auszahlen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt gewährt ein Freund (F) der S einen Kredit in Höhe von €50.000, den F auch auszahlt. Als Sicherheit bestellt S dem F eine Hypothek am Grundstück.
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Einordnung des Falls
Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es besteht eine Hypothek zugunsten der S.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Eigentümergrundschuld der S hat innerhalb des Grundbuches den gleichen Rang, wie die für F bestellte Hypothek.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann F die Aufhebung der ranghöheren Grundschuld der S beantragen (§ 1179a Abs. 1 BGB)?
Ja!
4. Für F bietet der höhere Rang einen Vorteil bei einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück des S.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eike-Christian
4.3.2023, 01:17:29
Liebes Jurafuchs-Team, ihr fragt, ob der Gläubiger der nachrangigen Hypothek die Löschung der vorrangigen Eigentümergrundschuld "beantragen" kann. Besteht hier tatsächlich ein Antragsrecht gem. § 13 GBO und nicht nur ein Anspruch gegen den Eigentümer auf Gewährung der Löschung?