Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
4. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S einigt sich mit G über die Aufnahme eines Kredits und bestellt G eine Briefhypothek. G wird insolvent, ehe sie das Darlehen auszahlen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt gewährt ein Freund (F) der S einen Kredit in Höhe von €50.000, den F auch auszahlt. Als Sicherheit bestellt S dem F eine Hypothek am Grundstück.
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Einordnung des Falls
Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es besteht eine Hypothek zugunsten der S.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Die Eigentümergrundschuld der S hat innerhalb des Grundbuches den gleichen Rang, wie die für F bestellte Hypothek.
Nein, das trifft nicht zu!
Ja!
4. Für F bietet der höhere Rang einen Vorteil bei einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück des S.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eike-Christian
4.3.2023, 01:17:29
Liebes Jurafuchs-Team, ihr fragt, ob der Gläubiger der nachrangigen Hypothek die Löschung der vorrangigen
Eigentümergrundschuld"beantragen" kann. Besteht hier tatsächlich ein Antragsrecht gem.
§ 13 GBOund nicht nur ein Anspruch gegen den Eigentümer auf Gewährung der Löschung?