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BGB AT
Beurteilung des Verhaltens eines „Abbruchsjägers“ bei eBay als rechtsmissbräuchlich
Beurteilung des Verhaltens eines „Abbruchsjägers“ bei eBay als rechtsmissbräuchlich
19. Juli 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B stellt einen Reifensatz im Wert von €1.701 bei eBay mit einem Startpreis von €1 ein. Er bricht die Auktion ohne Grund vorzeitig ab. Zu diesem Zeitpunkt ist K mit einem Gebot von €201 der Höchstbietende. In früheren Auktionen hat K bisher alle Artikel, auf die er erfolgreich geboten hat, auch abgenommen. K fordert B zur Herausgabe der Reifen gegen Zahlung von €201 auf. B verweigert dies. K möchte Schadensersatz.
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