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Beurteilung des Verhaltens eines „Abbruchsjägers“ bei eBay als rechtsmissbräuchlich

Beurteilung des Verhaltens eines „Abbruchsjägers“ bei eBay als rechtsmissbräuchlich

19. Juli 2025

16 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B stellt einen Reifensatz im Wert von €1.701 bei eBay mit einem Startpreis von €1 ein. Er bricht die Auktion ohne Grund vorzeitig ab. Zu diesem Zeitpunkt ist K mit einem Gebot von €201 der Höchstbietende. In früheren Auktionen hat K bisher alle Artikel, auf die er erfolgreich geboten hat, auch abgenommen. K fordert B zur Herausgabe der Reifen gegen Zahlung von €201 auf. B verweigert dies. K möchte Schadensersatz.

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