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BGB AT

Abgrenzung von Inhalts– und Eigenschaftsirrtum beim Pferdekauf

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Abgrenzung von Inhalts– und Eigenschaftsirrtum beim Pferdekauf

1. April 2026

19 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Pferde

V bietet K das Pferd F schriftlich zum Kauf an. Er schickt K aber ein Foto des hochwertigeren Pferdes G. Dieses wird K auch vorgeführt und übergeben. K und V sind sich über den Übergang einig. Im Vertrag wird G aber als F bezeichnet. V ging stets davon aus, dass er F übereignet.

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