Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Duldungspflicht beim Betreten von Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG
Duldungspflicht beim Betreten von Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG
21. August 2025
6 Kommentare
4,6 ★ (13.171 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
§ 54g UrhG ermöglicht Kontrollbesuche vom Urheber (U) bei denen, die Vervielfältigungsgeräte entgeltlich bereitstellen. L betreibt einen Lohnkopierbetrieb und verweigert wegen Art. 13 Abs. 1 GG den Zugang. Daraufhin erwirkt U eine einstweilige Verfügung, dass L den Besuch dulden muss.
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