Öffentliches Recht

Grundrechte

Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

Duldungspflicht beim Betreten von Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG

Duldungspflicht beim Betreten von Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG

21. August 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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§ 54g UrhG ermöglicht Kontrollbesuche vom Urheber (U) bei denen, die Vervielfältigungsgeräte entgeltlich bereitstellen. L betreibt einen Lohnkopierbetrieb und verweigert wegen Art. 13 Abs. 1 GG den Zugang. Daraufhin erwirkt U eine einstweilige Verfügung, dass L den Besuch dulden muss.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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