Öffentliches Recht

Grundrechte

Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten – Schutzbereich Art. 13 GG

Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten – Schutzbereich Art. 13 GG

15. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Weil er in einer Hausmeisterwohnung in einer Schule wohnt, verbietet ihm das Gericht, sich in dieser oder im 100-Meter-Radius von Schulen und Jugendtreffs aufzuhalten.

Diesen Fall lösen 70,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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