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Kenntnis der Anfechtbarkeit, § 142 Abs. 2 BGB
Sachverhalt
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Rückerwerb durch den Nichtberechtigten 1
V verkauft K eine Lampe, die im Eigentum des X steht. V weiß nicht, dass er nicht Eigentümer ist. K wird der Lampe überdrüssig und verkauft die Lampe auf einer Messe an A, der, wie K weiß, ein Angestellter des V ist und die Lampe für V und in dessen Namen erwirbt.
Rückerwerb durch den Nichtberechtigten 2
V vermietet M sein Fahrrad für 2 Tage. M veräußert das Fahrrad an den gutgläubigen K. Da das Fahrrad einen unbehebbaren Sachmangel hat, tritt K wirksam vom Kaufvertrag zurück. K erhält das Geld, M das Fahrrad zurück.