Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Rückerwerb durch den Nichtberechtigten 2
Rückerwerb durch den Nichtberechtigten 2
10. Juni 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vermietet M sein Fahrrad für 2 Tage. M veräußert das Fahrrad an den gutgläubigen K. Da das Fahrrad einen unbehebbaren Sachmangel hat, tritt K wirksam vom Kaufvertrag zurück. K erhält das Geld, M das Fahrrad zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rückerwerb durch den Nichtberechtigten 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat zunächst Eigentum am Fahrrad nach § 929 S. 1 BGB erworben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat zunächst gutgläubig Eigentum nach §§ 929 S. 1, 932 BGB erlangt.
Genau, so ist das!
3. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis, das K zur Rückübereignung des Rads an M verpflichtet.
Ja, in der Tat!
4. Bei einer rein formalen Anwendung des § 929 S .1 BGB erlangt M durch die Rückabwicklung Eigentum.
Ja!
5. Dieses Ergebnis bedarf nach der hL einer wertenden Korrektur.
Genau, so ist das!
6. V kann von M nach hL Herausgabe des Fahrrads aus § 985 BGB nach Ablauf der Leihzeit verlangen.
Ja, in der Tat!
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