Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – Gegenwärtigkeit (unmittelbar bevorstehend)

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Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – Gegenwärtigkeit (unmittelbar bevorstehend)

23. März 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A und B streiten. A greift an die Brusttasche seiner Jacke, um eine Schusswaffe zu ziehen. Noch bevor A die Schusswaffe herausnehmen kann, schießt B seinerseits auf A, um sich zu verteidigen.

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