Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – Gegenwärtigkeit (unmittelbar bevorstehend)
Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – Gegenwärtigkeit (unmittelbar bevorstehend)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B streiten. A greift an die Brusttasche seiner Jacke, um eine Schusswaffe zu ziehen. Noch bevor A die Schusswaffe herausnehmen kann, schießt B seinerseits auf A, um sich zu verteidigen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – Gegenwärtigkeit (unmittelbar bevorstehend)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn A seine Schusswaffe gegen B richtet, liegt darin ein rechtswidriger Angriff (§ 32 Abs. 1 StGB) auf Leib und Leben des B.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dieser Angriff war bereits "gegenwärtig" (§ 32 Abs. 1 StGB), als A in seine Brusttasche griff.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kreso
29.2.2020, 09:48:38
Woher wusste B , dass A eine Waffe ziehen wird ? Wenn B das wusste , dann ist der Sachverhalt verständlich.
gelöscht
8.7.2020, 08:36:22
Nach meiner Erkenntnis ist eine objektive Sicht nach ex post anzunehmen.
Eigentum verpflichtet 🏔️
2.12.2020, 10:26:22
AJ98, du hast Recht, für die Beurteilung einer Notwehrlage findet eine objektive Betrachtung ex post statt.
jura4_you
22.3.2023, 09:49:01
Total unverständlich, er hätte aus der Brusttasche ebenso seine Brieftasche ziehen können.
Richter Alexander Hold
6.8.2024, 11:59:42
Ob der „Täter“ (der objektiv in Notwehr Handelnde) tatsächlich erkannt hat, dass sein Gegenüber eine Waffe ziehen wollte und dementsprechend ein Angriff unmittelbar bevorstand, wäre eine Frage des subjektiven Rechtfertigungselements (also ob der Schießende hier mit
Verteidigungswillen gehandelt hat oder nicht). Dies ändert nichts an der objektiv vorliegenden Notwehrlage, die ex post bestimmt wird.
Vithonil
29.11.2020, 11:15:16
Ich kann doch nicht einfach jeden erschießen der in seine Brusttasche greift? Wir sind doch nicht in Amerika und müssen davon ausgehen dass jeder bewaffnet ist.
Eigentum verpflichtet 🏔️
2.12.2020, 10:22:57
Hallo Vithonil, da hast du natürlich Recht. Hier in dem Fall ist aber davon auszugehen, dass in der Brusttasche des A die Pistole als solche erkennbar war.
Eigentum verpflichtet 🏔️
2.12.2020, 10:27:56
Zudem geht es hier ja nur um die Notwehrlage. Diese beurteilt sich nach einer objektiven Betrachtung ex post (danach).
ehemalige:r Nutzer:in
16.1.2024, 11:53:27