Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Gewillkürte Erbfolge

Anfechtung von Testamenten – Übergehen eines Pflichtteilberechtigten 1 (Fall)

Anfechtung von Testamenten – Übergehen eines Pflichtteilberechtigten 1 (Fall)

6. Juli 2025

10 Kommentare

4,6(5.413 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der alleinstehende E hatte zu Studienzeiten seinen Freund S als Alleinerben in seinem Testament eingesetzt. Nach dem Erbfall stellt sich heraus, dass E der Vater von K ist. Als E das Testament errichtete, war K noch nicht auf der Welt. K, der von E nichts wissen wollte, hat mittlerweile selbst eine erwachsene Tochter T.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Anfechtung von Testamenten – Übergehen eines Pflichtteilberechtigten 1 (Fall)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Liegt ein Anfechtungsgrund vor?

Ja!

Gemäß § 2079 S. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, wenn ein zur Zeit des Erbfalls vorhandener Pflichtteilsberechtigter im Testament übergangen wurde und der Erblasser bei der Errichtung des Testaments von dessen Vorhandensein keine Kenntnis hatte oder der Pflichtteilsberechtigte erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt wurde. Da E zu Lebzeiten keine Kenntnis von seinem Sohn K hatte, liegt der Anfechtungsgrund des § 2079 S. 1 BGB vor. Gemäß § 2079 S. 2 BGB wird dann die Vermutung aufgestellt, dass der Erblasser bei Kenntnis vom Vorhandensein des Pflichtteilberechtigten anders verfügt hätte. Die Beweislast trägt daher in diesem Fall ausnahmsweise der Anfechtungsgegner und nicht der Anfechtende.
Rechtsgebiet-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Rechtsgebiet-Wissen in nur 5 Minuten.

2. Ist T anfechtungsberechtigt?

Nein, das ist nicht der Fall!

Gemäß § 2080 Abs. 1 BGB ist derjenige zur Anfechtung berechtigt, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommt. Nach der Spezialregelung des § 2080 Abs. 3 BGB steht das Anfechtungsrecht im Fall des § 2079 BGB nur dem Pflichtteilsberechtigten zu. Pflichtteilsberechtigt im Sinne des § 2080 Abs. 3 BGB ist allein K. T ist dagegen derzeit nicht anfechtungsberechtigt. Sie könnte allerdings das Anfechtungsrecht des K erben, wenn dieser nach Tod des E ebenfalls verstirbt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen