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Im Drittkaufvertrag wird keine Vorsorge für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts getroffen, ggf. Schadensersatzanspruch?

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Im Drittkaufvertrag wird keine Vorsorge für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts getroffen, ggf. Schadensersatzanspruch?

8. Mai 2026

9 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Künstlerin K und Kunstliebhaberin L vereinbaren ein Vorkaufsrecht für ein Kunstwerk der K. K schließt eine Woche später einen Kaufvertrag mit D über dieses Kunstwerk für €1.000 und übergibt es ihm. D liebt das Kunstwerk und möchte es nie wieder hergeben. L übt sodann ihr Vorkaufsrecht aus.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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