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Einstieg: Schuldrechtl. Vorkaufsrecht

31. März 2026

16 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K und V vereinbaren notariell beurkundet, dass K ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht am Grundstück des V zustehen soll. V verkauft das Grundstück an G. K übt nun fristgemäß sein Vorkaufsrecht aus. V übereignet das Grundstück dennoch an G, der als Eigentümer eingetragen wird.

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