Einstieg: Schuldrechtl. Vorkaufsrecht
3. September 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V vereinbaren notariell beurkundet, dass K ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht am Grundstück des V zustehen soll. V verkauft das Grundstück an G. K übt nun fristgemäß sein Vorkaufsrecht aus. V übereignet das Grundstück dennoch an G, der als Eigentümer eingetragen wird.
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