Einstieg: Schuldrechtl. Vorkaufsrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V vereinbaren notariell beurkundet, dass K ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht am Grundstück des V zustehen soll. V verkauft das Grundstück an G. K übt nun fristgemäß sein Vorkaufsrecht aus. V übereignet das Grundstück dennoch an G, der als Eigentümer eingetragen wird.
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Einordnung des Falls
Einstieg: Schuldrechtl. Vorkaufsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht ist in § 1094 BGB geregelt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat wirksam ein Vorkaufsrecht nach §§ 463 ff. BGB erworben.
Ja, in der Tat!
3. K hat sein Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt.
Ja!
4. Die Ausübung des Vorkaufsrechts bewirkt, dass der Kaufvertrag zwischen V und G nicht mehr besteht.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Übereignung an G ist aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechts unwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
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