Der neue Sachmangelbegriff, § 434 BGB
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autohändler K kauft bei BMW am 19.1.2022 einen neuen X3. Der X3 fordert K wiederholt auf, anzuhalten, um die Kupplung zu kühlen. Der Hinweis ist serienmäßig, aber falsch: Die Kupplung kühlt auch bei Weiterfahrt. BMW rät K, er solle den Hinweis ignorieren.
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Einordnung des Falls
Der neue Sachmangelbegriff, § 434 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der BMW ist frei von Sachmängeln, wenn er den subjektiven und objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen genügt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der BMW X3 müsste zunächst allen subjektiven Anforderungen genügen (§ 434 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Ks BMW X3 ist mangelhaft, weil er nicht die "vereinbarte Beschaffenheit" hat (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein!
4. Der BMW X3 ist mangelhaft, weil er sich nicht für die "vertraglich vorausgesetzte Verwendung" eignet (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der BMW X3 genügt den subjektiven Anforderungen.
Ja, in der Tat!
6. Müssen vorliegend subjektive und objektive Anforderungen kumulativ vorliegen?
Ja!
7. Alle objektiven Anforderungen müssen kumulativ vorliegen.
Genau, so ist das!
8. Der BMW X3 eignet sich für die gewöhnliche Verwendung (§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
9. Der BMW weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die K nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB).
Nein!
10. Der Sachmangel entfällt durch die Mitteilung von BMW, dass die Warnmeldung ignoriert werden könne.
Nein, das ist nicht der Fall!
11. Der BMW X3 ist mangelhaft (§ 434 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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