Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 1
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm € 300 in Scheinen zu übergeben.
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Einordnung des Falls
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der subjektive Tatbestand der Erpressung setzt neben dem Vorsatz auch die Bereicherungsabsicht des Täters voraus (§ 253 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelte T mit Bereicherungsabsicht (§ 253 Abs. 1 StGB)?
Ja, in der Tat!
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