Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)

21. August 2025

5 Kommentare

4,7(7.721 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T hat gegen O einen Anspruch auf Zahlung von € 20.000. Da er den Zivilprozess nicht abwarten möchte, bringt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Fahrzeug als Sicherheit zu übergeben.

Diesen Fall lösen 66,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Teste dein Wissen zu BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a. in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)

T möchte von O € 20.000, ohne hierauf einen Anspruch zu haben. Da O das Geld nicht da hat, bringt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm zunächst sein Motorrad als Sicherheit zu übergeben, bis O das Geld besorgt hat.

Fall lesen

Jurafuchs

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (fehlender Nutzungswille)

T und O fahren gemeinsam mit dem Auto durch die Tundra. T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm sein Handy zu überreichen. O übergibt das Handy, was T aber nur zur Seite legt, damit O keine Hilfe rufen kann. T setzt O in der Tundra aus.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen