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Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 S. 2 ZPO)

einfach
schwer
23. Juni 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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G weist Gerichtsvollzieher Z an, einen titulierten Anspruch in Höhe von €1.000 gegen die S zu vollstrecken. Der einzige Vermögenswert, den S hat, ist ein Porsche im Wert von €100.000. Z pfändet den Porsche. S will gegen die Pfändung vorgehen.

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