Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht
Versammlungsfreiheit bei dauerhaften Massenveranstaltungen – G20-Hamburg
Versammlungsfreiheit bei dauerhaften Massenveranstaltungen – G20-Hamburg
21. August 2025
5 Kommentare
4,6 ★ (18.253 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A meldet das 10-tägige Protestcamp „Alternativen zum Kapitalismus“ als Versammlung an. Das „Antikapitalistische Camp“ soll mit 10.000 Teilnehmenden parallel zum G-20-Gipfel in einem Stadtpark in Hamburg stattfinden. Die Stadt (H) meint, das Camp sei keine Versammlung, und weigert sich, A zu bescheiden.
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