Öffentliches Recht
Völkerrecht
Grundprinzipien des Völkerrechts
Fall 2 - Radio Free Europe (Informationshandeln)
Fall 2 - Radio Free Europe (Informationshandeln)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radio Free Europe versorgte im Kalten Krieg osteuropäische Staaten mit Informationen aus Kultur, Politik und Gesellschaft. Der Sender war kein Staatssender, er wurde aber von den USA finanziell unterstützt und substantiell beeinflusst. Die Ostblockstaaten verurteilen dies als „interventionistische Propaganda“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall 2 - Radio Free Europe (Informationshandeln)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Interventionsverbot greift nur in zwischenstaatlichen Beziehungen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine etwaige Einmischung geht hier von einem nicht-staatlichen Akteur aus.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Interventionsverbot schützt Staaten vor jeder Einmischung in seine inneren Angelegenheiten.
Nein!
4. Das Senden von Informationen aus Kultur, Politik und Gesellschaft durch Radio Free Europe in die Staaten des Ostblocks verstieß gegen das Interventionsverbot.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Magie99Capona
21.9.2024, 11:33:54
das ein handeln einem Staat zugerechnet wird macht dich den Akteur nicht zu einem staatlichen Akteur sonst müsste ich ja nichts mehr zurechnen, weil es ja dann staatliches handeln ist