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Gegenstand des Gewaltverbots I: Grundfall
Sachverhalt
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Gegenstand des Gewaltverbots II: De-minimis-Schwellenwert? 1
Staat M und Nachbarstaat D streiten um den gemeinsamen Grenzverlauf. Trotz der Verhandlungen positionieren D und M Soldaten entlang der Grenzlinie. Noch bevor diplomatisches Geschick die Lage befrieden kann, kommt es zu Handgreiflichkeiten und Schusswechseln zwischen den Soldaten.
Gegenstand des Gewaltverbots III: De-minimis-Schwellenwert? 2
Staat M und Nachbarstaat D streiten um den gemeinsamen Grenzverlauf. Nach Verhandlungen beruhigt sich die Lage. Einige Soldaten des M beschließen, zum Sonnenbaden die Strände in D aufzusuchen. Unentdeckt können sie in ihr Lager zurückkehren.