Bindung der StA an Rspr 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wird rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu €100 verurteilt. Sein Freund F bezahlt diese Geldstrafe für T. Entgegen der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 226) hält Staatsanwältin S dies mit einer Literaturmeinung für eine strafbare Strafvereitelung (§ 258 Abs. 2 StGB).
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Einordnung des Falls
Bindung der StA an Rspr 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S ist grundsätzlich an die Rechtsprechung gebunden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. S darf wegen der Bindung an die Rechtsprechung nicht Anklage gegen T erheben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Wenn es noch gar keine Rechtsprechung gibt, muss die Staatsanwaltschaft immer anklagen.
Nein, das trifft nicht zu!
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