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Wahrung der Klagefrist bei Änderungskündigung
Sachverhalt
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Urlaubsanspruch: Unzulässigkeit vergangenheitsbezogener Feststellungsklage
A hat laut Arbeitsvertrag mit Chef C 30 Tage Urlaub „nach Maßgabe des Mantelhaustarifvertrags“. Für die Jahre 2013 bis 2015 gewährte C dem A keinen Urlaub. Nach der Kündigung durch C beantragt A vor dem Arbeitsgericht, festzustellen, dass ihm für die Jahre 2013 bis 2015 ein Jahresurlaubsanspruch in Höhe von je 30 Kalendertagen zustand.
Befangenheit eines BAG Richters wegen Mitwirkung an Entwicklung neuer Rechtsprechung
Arbeitnehmer A hat mit Chef C einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit. In der Berufungsinstanz unterliegt C und die Revision wird nicht zugelassen. Im Verlauf des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens lehnt C eigenständig, ohne seinen Prozessvertreter, den BAG-Richter R als befangen ab.