Offenheit (-)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B betreibt eine Baumschule. Er züchtet nebenbei als Hobby für den Eigenbedarf Tulpen.
Diesen Fall lösen 91,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Offenheit (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem B Tulpen züchtet, betreibt er ein Gewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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