Zivilrecht
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Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel
Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)
Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)
19. Februar 2025
15 Kommentare
4,7 ★ (16.160 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".
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Einordnung des Falls
Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Eigentumsvorbehalt kann nur vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbart werden, nicht jedoch (wie hier) danach.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat bereits Eigentum an der Kaffeemaschine erworben.
Ja!
3. H handelt vertragswidrig, indem er versucht, sich einen Eigentumsvorbehalt zu erschleichen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Melanie 🐝
3.3.2021, 22:21:57
Viiiiiel besser diese optische Untergliederung!

Christian Leupold-Wendling
3.3.2021, 23:26:08
Hi Melanie, vielen Dank!
Leo
22.6.2021, 18:04:16
Nach dem Sachverhalt fand die Übereignung hier zweifelsfrei statt. Wenn das nicht so wäre, hätte ich mich gefragt, ob angesichts der Klausel auf dem Lieferschein überhaupt von einem
Einigsein im Zeitpunkt der Übergabeausgegangen werden kann. Wäre das zu diskutieren?

Ferdinand
23.6.2021, 12:20:14
Da der Lieferschein erst nach der Übergabe der Kaffeemaschine übergeben worden ist, ist er für die Übereignung der Maschine irrelevant. Angesichts der
schuldrechtlichen Vereinbarung der unbedingten Übereignung und mangels abweichender Äußerungen des H ist seine auf die Eigentumsübertragung gerichtete Willenserklärung m. E. nach dem objektiven
Empfängerhorizontund Treu und Glauben so auszulegen, dass das Eigentum ohne aufschiebende Bedingung übertragen wird. Ein innerer, „geheimer“ Vorbehalt ist unbeachtlich. Da diese Willenserklärung vor Übergabe nicht angefochten oder widerrufen worden ist, gilt sie weiterhin. Das Einigsein bei Übergabe wäre folglich zu bejahen. M. E. ist das aber in der Klausur durchaus mit den hier dargelegten Überlegungen zu erörtern.
Diaa
28.8.2023, 00:32:31
Wo ist der Unterschied zum vorigen Fall? Wieso ist der nachträglich Eigentumsvorbehalt hier vertragswidrig und im vorigen Fall nicht?
Andeutungstheorie merken sowie Vertreter mit gebundener Marschroute
15.9.2023, 18:34:02
Weil der Veräußerer im vorherigen Fall die Vereinbarung eines EVB ausdrücklich nachträglich eingefordert hat. Im hiesigen Fall versucht der Veräußerer, dem Erwerber einen EVB durch die Hintertür in die Schuhe zu schieben. LG
Vanilla Latte
17.4.2024, 03:57:49
Vor/bei Übergabe hätte ich dann diskutieren müssen, ob der ETV vereinbart wurde. Der Lieferschein war dann ein Angebot auf bedingte ET-Übergabe. Wird diese dann
konkludentdurch Entgegennahme angenommen?

Ala
8.7.2024, 08:03:51
Nein, ich denke nach dem objektiven
Empfängerhorizont(
§§ 133, 157 BGB) ist die Entgegennahme der Sache durch K so zu deuten / zu verstehen, dass sie in Erfüllung der Pflichten aus dem geschlossenen Kaufvertrag handelt, der die unbedingte Übereignung der Sache als Pflicht begründet.