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Wohnraummiete – Umlage einer „Verwaltungskostenpauschale“ zulässig?
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Wohnraummiete – Fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung
V vermietet M eine Wohnung. M zahlt drei aufeinander folgende Monate die Miete nicht rechtzeitig. V erklärt die fristlose Kündigung, hilfsweise die fristgerechte Kündigung. M zieht nicht aus. V klagt auf Räumung. Einen Tag später zahlt M die rückständige Miete.
Schönheitsreparaturen – Wirkung einer Abrede zwischen Alt– und Neumieter
V vermietet M eine unrenovierte Wohnung. Der Mietvertrag (AGB-Klausel) verpflichtet M zu Schönheitsreparaturen. M vereinbart zudem mit Vormieter VM, die von VM geschuldeten Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Nach Ende der Miete führt M keine Schönheitsreparaturen durch. V beauftragt Handwerker.