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Wohnraummiete – Umlage einer „Verwaltungskostenpauschale“ zulässig?

einfach
schwer71 % lösen richtig
6. Juni 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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M mietet seit 2015 von V eine Wohnung. Der Mietvertrag (den V dauerhaft verwendet, und der eine AGB ist) enthält neben Miete und Nebenkosten eine "Verwaltungskostenpauschale", die M zahlen muss. M leistet über die Monate insgesamt €2.000 als Verwaltungskostenpauschale.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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