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Schutz des Lebens jedenfalls ab Einnistung – Grundrechtsfähigkeit
Sachverhalt
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X liegt in der städtischen Klinik im Koma. Sein Gehirn hat schwere Schäden erlitten. Es wurde noch nicht festgestellt, ob es endgültig nicht mehr funktioniert. X wird durch Maschinen am Leben gehalten. Arzt A will "den Stecker ziehen", damit Xs Bett für andere Patienten frei wird.
Schutz des Lebens schon ab Imprägnation? (Embryonenforschung)
Der Gesetzgeber beschließt, das Verbot der Embryonenforschung zu lockern: Forscher sollen an extrakorporal künstlich befruchteten Eizellen DNA-Veränderungen zur Bekämpfung von Erbkrankheiten vornehmen dürfen. Lebensschützer protestieren gegen „Experimente an Babys“.