Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Wirskame Weisung - Deckungsverhältnis unwirksam
Wirskame Weisung - Deckungsverhältnis unwirksam
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat einen Kühlschrank von C für €1000 gekauft. Da erinnert sich B, dass A ihr ohnehin noch €1000 aus Vertrag schuldet. B weist A an, die €1000 direkt an C zu schicken. Nachdem A dies erledigt hat, erfährt sie, dass der Vertrag mit B wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.
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Einordnung des Falls
Wirskame Weisung - Deckungsverhältnis unwirksam
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zunächst ist ein Rückforderungsanspruch der A gegen C aus Leistungskondiktion zu prüfen (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat C die €1000 durch Leistung der A erlangt?
Nein!
3. Hat A einen Anspruch gegen C auf Herausgabe der €1000 aus Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. A kann von B die Zahlung von €1000 nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB verlangen.
Ja, in der Tat!
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