Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Wirksame Anweisung - Doppelmangel
Wirksame Anweisung - Doppelmangel
13. Juli 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A verkauft eine Waschmaschine an B. B verkauft diese an C. B weist A an, die Waschmaschine direkt an C zu liefern, was A auch tut. Später ficht A den Kaufvertrag mit B wirksam an. Zusätzlich stellt sich heraus, dass C geschäftsunfähig ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wirksame Anweisung - Doppelmangel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt die bereicherungsrechtliche Fallkonstellation des Doppelmangels vor.
Genau, so ist das!
2. Da beide Rechtsverhältnisse unwirksam sind, kann A die Waschmaschine direkt von C kondizieren (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das erlangte Etwas des B ist der Bereicherungsanspruch gegen C. Diesen Anspruch aus Leistungskondiktion hat B im Rahmen des Bereicherungsausgleichs an A herauszugeben (Kondiktion der Kondiktion).
Nein!
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