Feiertag - Fristende
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Am Samstag, den 20.08.2022 erfährt E vom Tod seiner Großtante G. Zu diesem Zeitpunkt weiß er, dass G kein Testament hatte und er als einziger lebender Verwandter Alleinerbe sein würde. Da ihm auch bekannt ist, dass die G hohe Schulden hatte, erwägt er jedoch, das Erbe auszuschlagen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Feiertag - Fristende
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Ausschlagungsfrist handelt es sich um eine Ereignisfrist im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB.
Ja, in der Tat!
3. Die Frist beginnt am Sonntag, 21.08.2022 zu laufen.
Ja!
4. Die Frist endet mit Ablauf des Samstags, 01.10.2022.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Frist endet mit Ablauf des Montags, 03.10.2022.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Im🍑nderabilie
28.1.2023, 11:25:01
Voll in die Falle getappt ☹️
jeci
9.11.2023, 15:22:14
Ich auch! Finde es aber super, dass es auch solche Aufgaben gibt. So bleibt man wachsam! ;)