Sonntag Fristbeginn u. Samstag Fristende
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
W erwacht am Samstag, den 25.06.2022, aus einem Koma und stellt besorgt fest, dass die Berufungseinlegungsfrist eines gegen ihn ergangenen Zivilurteils verstrichen ist. Durch eine Internetrecherche kommt ihm die Idee eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Einordnung des Falls
Sonntag Fristbeginn u. Samstag Fristende
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von W einzuhaltende Wiedereinsetzungsfrist beträgt einen Monat (§ 234 Abs. 1 S. 1 ZPO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO handelt es sich um eine Ereignisfrist im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB.
Genau, so ist das!
3. Da das Hindernis (Koma) am Wochenende beseitigt wurde, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist erst am Montag, den 27.06.2022 zu laufen (§ 234 Abs. 2 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Wiedereinsetzungsfrist endet mit Ablauf des Samstags, 09.07.2022.
Nein!
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