Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2022
Fall zu Leasingraten im "Diesel-Abgasskandal" (BGH, Urt. v. 21.04.2022, Az. VII ZR 247/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Fall zu Leasingraten im "Diesel-Abgasskandal" (BGH, Urt. v. 21.04.2022, Az. VII ZR 247/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K least bei V einen Pkw (Gesamtlaufleistung: 300.000km), den V gezielt mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen hat. K zahlt 36 Leasingraten à €500 an V. Anschließend kauft K von V für €3.000 den Pkw bei einem Kilometerstand von 150.000km und fährt ihn weitere 50.000km.
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Einordnung des Falls
Leasingraten im "Diesel-Abgasskandal"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat V gegenüber K sittenwidrig gehandelt. Daher könnte K gegen V einen Anspruch auf Rückzahlung der Leasingraten (€18.000) und des Kaufpreises (€3.000) haben (§ 826 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Könnte der Abschluss des Leasing- und Kaufvertrags ein Vermögensschäden der K sein (§ 826 BGB)?
Genau, so ist das!
3. Kann K von V dem Grunde nach Rückzahlung der Leasingraten und des Kaufpreises verlangen (§§ 826, 249 Abs. 1 BGB)?
Ja, in der Tat!
4. Kann K, obwohl sie den PKW genutzt hat, die Leasingraten (€18.000) und den Kaufpreis (€3.000) in vollem Umfang zurückverlangen (§§ 826, 249 Abs. 1 BGB)?
Nein!
5. Betragen die im Wege der Vorteilsausgleichung auf den Kaufpreis (€3.000) anzurechnenden Gebrauchsvorteile €1.000 (linearer Wertverzehr)?
Genau, so ist das!
6. Der Pkw war bei Abschluss des Leasingvertrags €30.000 wert. Betragen die auf die Leasingraten (€18.000) anzurechnenden Gebrauchsvorteile daher €15.000 (linearer Wertverzehr)?
Nein, das trifft nicht zu!
7. Hat K gegen V einen Anspruch auf Zahlung von €2.000 aus §§ 826, 249 Abs. 1 BGB.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.