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Tierhalterhaftung bei Eigenverschulden des Verletzten

einfach
schwer90 % lösen richtig
9. Mai 2023
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Tierhalterhaftung bei Eigenverschulden des Verletzten (OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.04.2022 - 2 U 32/21): Bäcker G möchte dem Hund von Frauchen S ein Geschirrtuch um den Kopf binden. Daraufhin beißt der Hund den G.
Bäckereiverkäufer G bindet dem Hund der Halterin S ein Geschirrtuch um den Kopf, um ihn wie ein „altes Mütterchen" aussehen zu lassen. Daraufhin beißt der Hund G plötzlich in die Hand. G verlangt Schadensersatz.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du einen Schadensersatzanspruch aus Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB)?

  1. Tatbestand
    1. Rechtsgutsverletzung (Personen- oder Sachschaden)
    2. Schadenverursachung durch ein Tier
      1. Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenztheorie)
      2. Spezifische Tiergefahr (Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens)
    3. Anspruchsgegner ist Tierhalter
    4. Kein Ausschluss gemäß § 833 S. 2 BGB (Nutztierprivileg)
  2. Rechtsfolge: Schadensersatz
    1. Ersatzfähiger Schaden (§§ 249 ff. BGB)
    2. Kausalität zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden
    3. Mitverschulden des Anspruchstellers (§ 254 BGB)?
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Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer BaWü 2022Examenstreffer NRW 2023

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