Keine Rückforderung des Geleisteten
27. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bringt sein Auto am 05.04.2018 in Ws Werkstatt, wo es noch am selben Tag repariert wird. Als A das Auto am 06.04.2018 abholt, übergibt ihm W die Rechnung. Erst am 05.05.2022 überweist A den Rechnungsbetrag. Erst danach bemerkt er das lange zurückliegende Rechnungsdatum.
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