Verkäuferanfechtung (§ 119 II)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Galerist G verkauft Kunstsammler S für €1000 ein Gemälde, das laut Expertise vom Maler Duveneck stammt. Später stellt sich heraus, dass tatsächlich Leibl das Bild gemalt hat. S möchte das Gemälde gerne behalten, G will es zurück.
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Einordnung des Falls
Verkäuferanfechtung (§ 119 II)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G könnte S eine Frist zur Herausgabe setzen und nach deren Ablauf vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 437 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anfechtung des Verkäufers wegen eines Eigenschaftsirrtums ist stets möglich.
Nein!
3. Eine Anfechtung des G nach § 119 Abs. 2 BGB ist hier ausgeschlossen, weil G sich Gewährleistungsansprüchen des S entziehen würde.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
IsiRider
12.3.2023, 13:36:37
Eine kurze Abfrage als Zusammenfassung wäre schön, was wann anwendbar bzw. vorrangig ist.
Nora Mommsen
12.3.2023, 14:45:07
Hallo IsiRider, danke für die Anregung. Das setzen wir zeitnah um! Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
kleinerPadawan
13.3.2023, 09:47:02
Super, ein abstrakter Überblick zu den Konkurrenzen wäre an dieser Stelle echt prima! Danke! :)
CR7
13.3.2023, 22:12:32
Ich schließe mich an.
Charliefux
21.4.2024, 00:32:00
Halte ich auch ein Jahr später noch für eine gute Idee!
Dogu
25.8.2024, 15:47:07
Ich auch :)