Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Mischung aus "Tatsachen" und Werturteil (2) => Schwerpunkt: Werturteil
Mischung aus "Tatsachen" und Werturteil (2) => Schwerpunkt: Werturteil
21. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (11.575 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In einem hitzigen Wahlkampf bezeichnet die SPD-Politikerin S die CSU als „NPD Europas“. S erhofft sich dadurch eine Profilschärfung ihrer Partei. Der Generalsekretär der CSU G meint, diese Äußerung könne doch nicht von der Meinungsfreiheit erfasst sein, und erstattet Strafanzeige.
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