Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Mischung aus "Tatsachen" und Werturteil (2) => Schwerpunkt: Werturteil

Mischung aus "Tatsachen" und Werturteil (2) => Schwerpunkt: Werturteil

21. August 2025

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Klassisches Klausurproblem

In einem hitzigen Wahlkampf bezeichnet die SPD-Politikerin S die CSU als „NPD Europas“. S erhofft sich dadurch eine Profilschärfung ihrer Partei. Der Generalsekretär der CSU G meint, diese Äußerung könne doch nicht von der Meinungsfreiheit erfasst sein, und erstattet Strafanzeige.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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