Öffentliches Recht
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Verbreitung von unrichtigen Tatsachen: Grenzfall 1 - wann ist der Nachweis der Unrichtigkeit erbracht?
Verbreitung von unrichtigen Tatsachen: Grenzfall 1 - wann ist der Nachweis der Unrichtigkeit erbracht?
27. August 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (23.140 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N behauptet in einer öffentlichen Rede, dass Ministerin M in strafrechtlich relevante Korruptionsgeschäfte verwickelt ist. Zu diesem Zeitpunkt liegen keine Beweise in dieser Hinsicht vor. Später wird eindeutig bewiesen, dass die Vorwürfe unwahr sind. M erstattet Anzeige.
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