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Verbreitung von unrichtigen Tatsachen: Grenzfall 1 - wann ist der Nachweis der Unrichtigkeit erbracht?
Sachverhalt
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Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen, die weder eindeutig erwiesen noch eindeutig widerlegt sind
O möchte die DDR-Vergangenheit aufklären. Er verfasst einen Beitrag über Politiker P und wirft diesem vor, Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi gewesen zu sein. Stasi-Akten über P, die dies belegen oder widerlegen könnten, waren vernichtet worden. P erstattet Anzeige gegen O.
Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit 0
Bundesland L lädt zu einem Meinungswettbewerb für Lösungen für den angespannten Wohnungsmarkt. Teilnehmerin T malt ein komplexes Schaubild mit radikalen Vorschlägen. L meint, nur Äußerungen in Textform seien Meinungsäußerungen und lehnt Ts Beitrag ab.