Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Verbreitung von unrichtigen Tatsachen: Grenzfall 1 - wann ist der Nachweis der Unrichtigkeit erbracht?

Verbreitung von unrichtigen Tatsachen: Grenzfall 1 - wann ist der Nachweis der Unrichtigkeit erbracht?

27. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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N behauptet in einer öffentlichen Rede, dass Ministerin M in strafrechtlich relevante Korruptionsgeschäfte verwickelt ist. Zu diesem Zeitpunkt liegen keine Beweise in dieser Hinsicht vor. Später wird eindeutig bewiesen, dass die Vorwürfe unwahr sind. M erstattet Anzeige.

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